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Leistungen - Baubiologie

 

Bei einer Elektrosmog - Messung werden die technischen und natürlichen elektrischen Felder und Wellen gemessen. Belastungen durch elektrische und magnetische Wechselfelder (verursacht durch z.B. die Elektroinstallationen und Elektrogeräte) und elektromagnetische Wellen (verursacht durch z.B. Mobilfunktechnik) finden wir in unterschiedlicher Höhe in fast jedem Haushalt, so dass die Messung elektrischer Felder eigentlich für jeden sinnvoll ist und Belastungen oft durch einfache Mittel zu beheben sind.


Eine Schadstoff - Analyse erfolgt häufig aufgrund eines Verdachtes (z.B. ein Holzschutzmittelanstrich aus den 60er Jahren) oder aufgrund von Geruchsbelästigungen.

 

Eine Schimmelpilz - Untersuchung erfolgt meistens bei einem sichtbaren Schimmelpilzbefall, nach Feuchteschäden (z.B. Wasserrohrbruch) oder einer vom Arzt diagnostizierten Schimmelpilzallergie.

 

 

A  Elektrosmog-Messungen

 

Die Messungen erfolgen gemäß dem „Standard der baubiologischen Messtechnik“ SBM 2003.

Es werden ausschließlich bewährte elektrische und elektronische Messgeräte eingesetzt, so dass die Ergebnisse objektiv und kontrollierbar sind.

 

  • A1 - Elektrische Wechselfelder (Niederfrequenz)
    Messung:
    der niederfrequenten elektrischen Feldstärke (V/m) und der elektrischen 
    Körperspannung des im Feld ankoppelnden Menschen (Volt)
    Ursache:
    Elektrische Wechselspannung in Kabeln, Installationen, Geräten, Freileitungen
    auch wenn kein Strom fließt!

  • A2 - Magnetische Wechselfelder (Niederfrequenz)
    Messung: der niederfrequenten magnetischen Flußdichte (nano Tesla) sowie Frequenz
    Ursache: Wechselstrom in Installationen, Geräten, Transformatoren, Motoren, Erd- und
    Freileitungen,...
  • A3 - Elektromagnetische Wellen (Hochfrequenzen)
    Messung: der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlungsdichte (µW/m²)
    Ursache: Sender wie Rundfunk, TV, Mobilfunk, schnurlose DECT-Telefone (auch wenn nicht telefoniert wird !), W-LAN, Mikrowellenherd, Radar,...
  • A4 - Elektrische Gleichfelder (Elektrostatik)
    Messung: der elektrostatischen Aufladungen und Entladezeit
    Ursache:
    Synthetikteppiche, -gardinen, Laminat, Kunststoffbeschichtungen, Lacke, …
  • A5 - Magnetische Gleichfelder (Magnetostatik)
    Erdmagnetfeldtest durch Bestimmung der Kompassnadelabweichung (Grad)
    Ursache: Stahlteile in Betten, Matratzen, Möbeln, Geräten, Baumasse,...

 

B  Schadstoff-Analysen

Die Schadstoffe welche in Innenräumen vorkommen können sind zahlreich, hierbei bieten wir folgende Messungen an:

 

  • Luftprobenahmen bei leichtflüchtigen Schadstoffen und deren Analyse im Fachlabor.
    Ursache: sind u.a. Formaldehyd, Lösemittel und Lösemittelersatzstoffe in Lacken,
    Farben, Klebern, Reinigungsmitteln, Schäumen, Teppichen, ...
  • Hausstaub- und Materialanalyse bei schwerflüchtigen Schadstoffen und deren Auswertung im Fachlabor.
    Ursache: sind u.a. Insektizide und Fungizide in Holzwerkstoffen, Anstrichen und
    Teppichen, Flammschutzmittel in Matratzen und Möbeln, Weichmacher in Spielzeug und
    PVC-Böden, PCB, PAK, ...

 

C  Schimmelpilz-Untersuchungen

Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung eines Schimmelpilzbefalles ist die Ursachenfindung und deren Beseitigung, deshalb ist vor einer Sanierung eine Schimmelpilz-Untersuchung notwendig. Hierbei sollte durch eine Ortsbegehung das Ausmaß des Schadens ermittelt werden und bei nicht sichtbarem Schimmelpilzwachstum durch Luftproben ein verdeckter Schimmelpilzbefall ausgeschlossen werden. Folgende Maßnahmen sind sinnvoll: 

 

  • Ortsbegehung mit Messungen von bauphysikalisch relevanten Faktoren wie Luft- und
    Oberflächentemperatur, Luft- und Materialfeuchte,…
  • Luftprobenahme mit Kultivierung auf geeigneten Nährböden und die Bestimmung
    der Schimmelpilze im Fachlabor.
    Ursachen für Schimmelpilzwachstum: Feuchteschäden, Wärmebrücken, Baumängel, Neubaufeuchte, Nutzerverhalten, …

 

Leistungen - Energieberatung

 

Grundlage für Energieberatungen und Energieausweise ist die Energieeinsparverordnung (ENEV) in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Leistungen sind möglich:

 

A  Energieberatungen

 

  • Energieberatung mit Ortsbegehungen ohne schriftlichen Beratungsbericht,
    dies ist z.B. sinnvoll bei Erwerb einer Immobilie oder zur ersten Vorinformation über den energetischen Zustand eines Gebäudes.
  • Energieberatung mit detaillierter Bestandsaufnahme und schriftlichem Beratungsbericht,
    dies ist immer dann sinnvoll, wenn umfangreichere Modernisierungsmaßnahmen anstehen. Hierbei müssen die einzelnen Bauteile (Außenwand, Fenster, Türen, Dach, Kellerdecke, …) der beheizten Gebäudehülle, insbesondere auch Schwachstellen (sog. Wärmebrücken) und Schäden, sowie die Heizungsanlage in einer Bestandsaufnahme dokumentiert werden. Anschließend wird der Bestand energetisch bewertet (d.h. Berechnung der Wärmeverluste der einzelnen Bauteile) und es werden in einem umfangreichen Beratungsbericht Konzepte zur Verbesserung der Energiebilanz in Form von Modernisierungsvarianten dargelegt.
    Ein Bedarfsausweis (s. unten) kann gegen einen geringen Aufpreis mit erstellt werden.

Zur Vereinfachung der Datenaufnahme sollte vom Kunden eine Kopie eines aktuellen Plansatzes, sowie Angaben über Konstruktionsaufbauten (soweit vorhanden) und eine aktuelle Messbescheinigung des Schornsteinfegers für die Heizungsanlage bereitgestellt werden.

 

 

B  Energieausweise

 

Verbrauchsausweis

 

Für bestehende Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten oder für bestehende Wohngebäude für die der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, kann der Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauches (sog. Verbrauchsausweise) ausgestellt werden.

 

Für die Erstellung von Verbrauchsausweisen biete ich 2 Varianten an:

 

  • Verbrauchsausweis ohne Ortsbegehung
    Der Kunde füllt in einem Formular die notwendigen Gebäudedaten mit kurzer Beschreibung der Gebäudehülle und der Heizungsanlagentechnik, sowie den Angaben über den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser für einen Zeitraum von 3 aufeinander folgende Jahre selbst aus, die Verbrauchsdaten sind durch Abrechnungen nach der Heizkostenverordnung oder des Energielieferanten zu belegen. Eine Ortsbegehung durch den Energieberater erfolgt nicht.

Die EnEV sieht im Rahmen der Erstellung von Energieausweisen auch Modernisierungsempfehlungen (wenn möglich) vor, hierfür müssen einige Bauteile und die Heizungsanlagen kurz beschrieben werden. Sind Ihnen die notwendigen Angaben zur Qualität der Gebäudehülle und Heizungsanlage nicht bekannt oder möchten Sie sich über Energieeinsparmöglichen an Ihrem Gebäude informieren, dann empfiehlt sich:

 

  • Verbrauchsausweis mit Ortsbegehung
    Hierbei werden die oben beschrieben Daten gemeinsam mit dem Energieberater vor Ort ermittelt, die Angaben über den Energieverbrauch sind vom Kunden bereitzustellen und zu belegen.

Eine energetische Bewertung des Bestandes auf Grundlage von standardisierten Angaben des Eigentümers (soweit diese überhaupt bekannt sind) ist häufig kaum möglich, und somit beinhalten Verbrauchsausweise eher allgemeine und pauschale Modernisierungsempfehlungen, sie dienen lediglich der Information und sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.

 

Bedarfsausweis

 

Für neu zu errichtende Gebäude oder bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Gebäuden, sowie für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfes (sog. Bedarfsausweise) auszustellen. Wenn im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen kfw-Kredite oder Zuschüsse in Anspruch genommen werden sollen, dann ist ebenfalle die Erstellung eines Bedarfausweises notwendig.

  • Bedarfsausweis
    Für die Erstellung eines Bedarfsausweises sind die Wärmeverluste der beheizten Gebäudehülle (Außenwand, Fenster, Türen, Dach, Kellerdecke, …) und der Heizungsanlage detailliert zu erfassen, hierfür ist eine Ortsbegehung notwendig.

Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises wird vor allem der bestehende Energiebedarf eines Gebäudes dokumentiert, er enthält nur einfache Modernisierungsempfehlungen. Umfassende und detaillierte Modernisierungsempfehlungen sind in einem Energieberatungsbericht (s. oben) enthalten, so dass bei anstehenden Modernisierungen eine Kombination mit einer Energieberatung sinnvoll ist.
Eine Energieberatung wird von der BAFA mit 300,- € bis 360,- € bezuschusst, ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht mit Steuermitteln gefördert werden.