Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht schrittweise die Einführung von Energieausweisen vor, so müssen bei Errichtung, Änderung, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden Energieausweise ausgestellt werden. Hierbei werden 2 Arten von Energieausweisen unterschieden:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) dokumentiert (bei Wohngebäuden) einen nutzerabhängigen Energieverbrauch eines Gebäudes je Quadratmeter Gebäudenutzfläche für 3 aufeinander folgende Jahre.
Der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) dokumentiert (bei Wohngebäuden) einen nutzerunabhängigen Energiebedarf eines Gebäudes je Quadratmeter Gebäudenutzfläche unter Berücksichtigung des Wärmedämmstandard dieses Gebäudes und der Effizienz von Heizungs- und Lüftungsanlagen.
Für neu zu errichtende Gebäude oder bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Gebäuden, sowie für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfes auszustellen. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Beide Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Der bedarfsorientierte Energieausweis (alle Preise auf der Seite Gebühren)
Für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises sind die Wärmeverluste der beheizten Gebäudehülle und der Anlagentechnik detailliert zu erfassen, hierfür ist eine Ortsbegehung notwendig.
Sind Modernisierungsmaßnahmen geplant, empfiehlt sich die Kombination des Energieausweises mit einer Energieberatung. Der Energieberatungsbericht wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 300,- bis 360,- € gefördert und enthält ausführliche Empfehlungen zu Energieeinsparungsmöglichkeiten in Form von Modernisierungsvarianten. Der Bedarfsausweis ist bei einer Energieberatung für einen geringen Aufpreis erhältlich (Preise auf der Seite Gebühren).